Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die wesentlichen Bedingungen für die Nutzung der Dienste der 24 Event & Services GmbH fest, die im Folgenden als „24ES“ oder „Vermieter“ bezeichnet wird. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und rechtlich ähnlichen Handlungen zwischen dem Mieter bzw. Nutzer und der 24 Event & Services GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters/Nutzers sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich von 24ES schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
Die Bedingungen des Vermieters sind für alle Geschäfte maßgeblich. Ein Mietvertrag kann telefonisch, per E-Mail oder über die Website altus-rent.de abgeschlossen werden. Der genaue Inhalt des Mietvertrages wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters festgelegt. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Vermieter genehmigt werden. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Der Vertrag tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch die 24 Event & Services GmbH in Kraft.

§ 3 Gegenstand der Vermietung
Die Vermietung umfasst die in der Auftragsbestätigung genannten Möbel, technischen Geräte und weiteres Zubehör, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für die Dauer des Mietzeitraums (siehe § 5) überlassen. Eine anderweitige Nutzung während der Mietzeit ist nicht gestattet.

§ 4 Mietpreise
1. Die Mietpreise des Vermieters sind unverbindlich und werden erst mit der Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Die aktuell gültigen Mietpreise richten sich nach der zuletzt veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer sowie ohne Kosten für Lieferung, Auf- und Abbau oder Demontage.

2. Die angegebenen Preise gelten für einen Veranstaltungstag sowie für die Zeiten der Lieferung und Montage. Für zusätzliche Veranstaltungstage müssen gesonderte Mietfaktoren vereinbart werden. Lieferung und Aufbau werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

3. Bitte beachten Sie, dass für Messeveranstaltungen spezielle Mietfaktoren gelten, die Ihnen in Ihrem individuellen Angebot mitgeteilt werden.

§ 5 Mietzeitraum
1. Die Mietgegenstände werden dem Mieter ausschließlich für den festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss dies vom Vermieter geprüft und schriftlich bestätigt werden.

2. Sollte der Mieter die Mietgegenstände verspätet zurückgeben und dem Vermieter dadurch ein finanzieller Schaden entstehen, wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt. Die 24 Event & Services GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins zusätzliche Kosten in Höhe von 20 % des Auftragswertes pro verspätetem Tag zu berechnen.

§ 6 Kaution
Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 25 % des Neuanschaffungswertes der gemieteten Artikel verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution schnellstmöglich an den Mieter zurückerstattet.

§ 7 Bezahlung
Der gesamte Mietbetrag ist im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung getroffen, die auch die sofortige Übernahme der Mietwaren umfasst. Ausnahmen von dieser Regelung können nur vorab und mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter gewährt werden.

§ 8 Lieferung, Gefahrenübergang
1. Die Lieferung, Abholung sowie der Auf- und Abbau der Mietgegenstände erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch die 24 Event & Services GmbH.

2. Für die Lieferung und Abholung sowie für den Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden zusätzliche Kosten berechnet. Diese hängen vom Lieferzeitpunkt sowie der Menge und dem Umfang der Mietwaren ab. Die Mietgegenstände können nach Wunsch des Mieters innerhalb eines bestimmten Zeitfensters oder zu einem festgelegten Termin geliefert werden. Eine detaillierte Preisübersicht für die verschiedenen Lieferoptionen wird dem Mieter vom Vermieter separat zur Verfügung gestellt.

3. Falls die 24 Event & Services GmbH für die Lieferung oder Abholung verantwortlich ist und es zu Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt kommt, ist der Vermieter nicht für die Überschreitung der vereinbarten Fristen verantwortlich.

4. Die Mietgegenstände werden durch die 24 Event & Services GmbH bis hinter die erste ebenerdige Tür geliefert. Auf Wunsch des Mieters erfolgt die Lieferung auch bis in die entsprechende Etage oder zu den Veranstaltungsräumen. Diese Leistung muss jedoch schriftlich beauftragt werden und wird mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, da sie mit einem höheren Aufwand für den Vermieter verbunden ist.

5. Die Mindestanforderungen für die Anlieferung sind eine Türbreite von 1,80 Metern und eine Mindesthöhe von 2,50 Metern. Der An- und Abtransport muss für Lastkraftwagen mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen und einer Länge von bis zu 18 Metern möglich sein, es sei denn, der Mieter hat vor Auftragsvergabe deutlich gemacht, dass die örtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen. In diesem Fall werden gesonderte Vereinbarungen zur Logistik getroffen. Sollten diese Transportanforderungen nicht erfüllt werden, zum Beispiel aufgrund zu schmaler Zufahrten oder blockierter Parkflächen, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

6. Gefahrenübergang: Sobald die Mietwaren das Lager des Vermieters verlassen, geht die Gefahr für die Mietgegenstände in vollem Umfang auf den Mieter über. Bei Lieferung mit zusätzlichen Dienstleistungen oder Montage geht die Gefahr sofort nach der Entgegennahme der Mietwaren durch den Mieter oder einen von diesem beauftragten Vertreter auf den Mieter über.

§ 9 Outdoorfähigkeit von Mietwaren
Die folgenden Mietwaren können, unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch im Außenbereich (Outdoor) verwendet werden:

  • Holzmöbel, Furniermöbel, Tischplatten und Verkleidungen aus Holz bzw. Furnier
  • Möbel mit Lederbezug, Polsterartikel (z. B. Stühle, Hocker), Kissen & Decken
  • Präsentationstechnik wie Beamer, Bildschirme, iPads, Tontechnik, Lichttechnik und Kabel

Diese Artikel müssen vor Feuchtigkeit, Regen und ungünstigen Wetterbedingungen geschützt werden. Auch bei feuchten Untergründen, Nässe, Schlamm oder Grasflecken ist ein geeigneter Schutz erforderlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietwaren entsprechend zu schützen und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder höherer Gewalt für den nötigen Schutz zu sorgen, z. B. durch das Abdecken von Holzmöbeln oder das Abnehmen von Holztischplatten. Eine individuelle Beratung zu den Schutzmaßnahmen und zum Angebot ist jederzeit auf Anfrage bei einem Mitarbeiter der 24 Event & Services GmbH möglich. Sollte der Mieter die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht einhalten, haftet er für alle daraus resultierenden Schäden.

§ 10 Haftung und Versicherung
1. Während des Mietzeitraums trägt der Mieter die Verantwortung für alle Schäden, die durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen. Dies umfasst auch Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt, wie z.B. Diebstahl, Einbruch, Brand, Vandalismus, Wasser, Hagel, Unwetter, Terrorismus oder ähnliche Ereignisse. Sollte der Mietgegenstand im Falle eines Schadens reparierbar sein und die Reparaturkosten nicht den Preis für eine Neuanschaffung überschreiten, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung des bereits gezahlten Mietpreises erfolgt nicht.

2. Der Mieter haftet auch gegenüber dem Vermieter für Ansprüche Dritter, die wegen Schäden, die aus der Nutzung des Mietgegenstandes resultieren, gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes entstehen. Dies gilt auch für Fehler oder Mängel am Mietobjekt sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßigen Gebrauch, ungeeignete Einsatzgebiete oder durch äußere Einflüsse wie elektromechanische, elektrische oder chemische Faktoren verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist. In einem solchen Fall ist die Haftung des Vermieters jedoch auf den Betrag des vereinbarten Mietpreises begrenzt.

3. Der Mieter ist für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie der Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Brandschutz (z. B. Flucht- und Rettungswege). Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Auflagen. Soweit erforderlich, hat der Mieter auf eigene Kosten die Genehmigungen und Abnahmen durch die zuständigen Behörden oder Institutionen zu organisieren. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Betrieb der Veranstaltung entstehen, sei es Personen-, Sachschäden oder Schäden durch entgangenen Gewinn.

4. Falls der Vermieter für den Transport der Mietwaren verantwortlich ist, liegt es in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass der Zugangsweg für Lastkraftfahrzeuge der angegebenen Größe (gemäß Angebot oder Auftrag unter Transport & Logistik) geeignet ist. Sollte der Mieter diese Anforderungen nicht erfüllen, trägt er die Verantwortung für etwaige Schäden an Gebäuden oder dem Gelände.

5. Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung für das Mietobjekt geht auf den Mieter über, sobald er es in Empfang nimmt. Es wird empfohlen, das Mietobjekt für die Dauer des Mietzeitraums gegen Schäden zu versichern.

6. Die vom Vermieter erstellte Visualisierung ist kein rechtlich bindendes Dokument. Der Mieter ist verpflichtet, die Pläne von zuständigen Behörden oder Institutionen prüfen zu lassen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einzuholen. Unterlässt der Mieter diese Prüfungen, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch fehlende Genehmigungen oder unzulässige Planungen entstehen.

§ 11 Gewährleistung
1. Die 24 Event & Services GmbH übernimmt die Haftung für Mängel, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wenn:
a) die Mietgegenstände vom Mieter ordnungsgemäß verwendet und behandelt wurden,
b) keine Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technischen Änderungen am Mietgegenstand durch den Mieter oder Dritte vorgenommen wurden und
c) der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, soweit diese fällig sind und dem Wert der nicht beanstandeten Teile der Lieferung entsprechen. Zurückbehaltungen sind nur dann zulässig, wenn eine Mängelrüge erhoben wird, deren Berechtigung eindeutig nachgewiesen ist.

2. Bei einer berechtigten Mängelrüge verpflichtet sich der Vermieter, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dies kann durch Reparatur, Reinigung oder durch Lieferung von Ersatzware geschehen. Der Mieter hat dem Vermieter im Rahmen der Mängelbeseitigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Weigert sich der Mieter, diese zu gewähren, entfällt die Mängelhaftung des Vermieters.

3. Natürliche Abnutzung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 12 Prüf- und Informationspflichten des Mieters, Reklamation
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach der Lieferung umgehend auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Sollte ein Mangel oder eine Unvollständigkeit bei der Lieferung festgestellt werden, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Stunden nach der Übergabe, informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass festgestellt wird, dass Mietgegenstände gestohlen wurden oder anderweitig verloren gegangen sind.

2. Bei technischen Defekten an den Mietgeräten gewährleistet der Vermieter – vorausgesetzt, die Reklamation erfolgt rechtzeitig – einen Reparaturservice vor Ort. Falls die Reparatur nicht erfolgreich ist oder der Defekt irreparabel ist, sorgt der Vermieter für einen Austausch der Geräte, sofern diese verfügbar sind. Diese Gewährleistung gilt nur für Einsatzorte innerhalb Deutschlands. Sollte der Defekt auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sein, trägt dieser die Kosten für Reparatur oder Austausch.

3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände regelmäßig verwendet werden und daher nicht immer in einem neuwertigen Zustand sind. Gebrauchsspuren, die durch den wiederholten Einsatz entstehen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 13 Reinigung
1. Das Mietmaterial muss vom Mieter sorgfältig behandelt werden. Alle sogenannten Kleinteile (wie Geschirr, Besteck, Gläser, Tücher, Decken, Hussen und andere kleine Artikel) werden nach der Rückgabe durch den Vermieter gereinigt. Die Rückgabe muss ohne Essensreste und in sortiertem Zustand erfolgen, damit die Mietwaren sofort maschinell gereinigt werden können. Bei starker Verschmutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, die zusätzlich entstandenen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

2. Textile Mietwaren wie Hussen und Tischdecken sind dem Vermieter trocken zurückzugeben. Schäden wie Schnitte, Brandlöcher, Stockflecken, Weinflecken und extreme Verschmutzungen an diesen Textilien gelten als Bruch. Falls Flecken trotz chemischer Reinigung nicht entfernt werden können, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert des Artikels in Rechnung gestellt.

§ 14 Verpflichtungen des Mieters
1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Vorrichtungen wie Zu- und Abwasseranschlüsse, Stromversorgung, Bühnen, etc., für die Nutzung des Mietobjekts rechtzeitig bereitgestellt werden. Dabei sind die Anforderungen der 24 Event & Services GmbH genau zu befolgen. Die Beschaffung behördlicher Genehmigungen liegt in der Verantwortung des Mieters.

2. Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und es in diesem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, gleich ob sie durch den Mieter selbst, Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden. Der Mieter ist zudem für eine angemessene Bewachung des Mietobjektes verantwortlich. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

3. Etwaige Störungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt werden. Eine eventuelle Nichtverwendbarkeit des Mietobjekts aufgrund von Störungen oder Reparaturen hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

§ 15 Verfügbarkeit
1.Sollte die rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Leistung durch höhere Gewalt beeinträchtigt werden (z.B. durch schlechtes Wetter wie Unwetter, Starkregen, Schneefall, Eisglätte, Terrorismus, Brand, Explosion, gefährliche Stoffe oder Gase, Verkehrsstaus, Blockaden, behördliche Maßnahmen, Krankheit von Mitarbeitern oder Ausfall von Zulieferern), kann dies dem Vermieter nicht zugerechnet werden. Ist die Leistung dauerhaft nicht erfüllbar, kann der Mietvertrag nur dann vom Mieter aufgrund der nicht rechtzeitigen Bereitstellung des Mietobjekts aufgelöst werden, wenn der Mieter dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung setzt und auch innerhalb dieser Frist keine Leistungserfüllung erfolgt. Sollte beim Erhalt eine Beschädigung des Mietmaterials festgestellt werden, die über den normalen Abnutzungsgrad hinausgeht, hat der Mieter Anspruch auf Ersatzmaterial.

2. Sollte der Mieter die Mietgegenstände einem Dritten zur Nutzung überlassen, bleibt er weiterhin in vollem Umfang verantwortlich für alle Verpflichtungen, die aus den Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren.

3. In Ausnahmefällen behält sich der Vermieter das Recht vor, anstelle der bestellten Mietwaren gleichwertige Produkte oder solche von höherer Qualität zu liefern. Der Preis der ursprünglich bestellten Ware bleibt in diesem Fall unverändert.

§ 16 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ab 08:00 Uhr morgens vollständig, ordentlich sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten ebenerdigen Tür zur Abholung bereitstehen. Sollte es zu Problemen mit den Transportbedingungen kommen, wie etwa einer zu engen Zufahrt oder blockierten Parkplätzen, oder wenn das Mietobjekt nicht ordnungsgemäß sortiert und abholbereit vorbereitet ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstehenden Mehrkosten (z.B. für Personalaufwand oder entgangenen Mietumsatz aufgrund einer verspäteten Rückgabe) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

2. Bei der Abholung durch die 24 Event & Services GmbH erfolgt sofort eine Kontrolle und Zählung des Mietmaterials. Falls das Mietobjekt kleinere Teile enthält (wie Geschirr, Besteck, Gläser, Tücher, Decken, Hussen oder andere kleine Materialien, die nicht sofort sichtbar sind), wird eine sofortige Kontrolle beim Einladen nicht möglich sein. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die endgültige und verbindliche Zählung sowie Kontrolle der Mietwaren erst im Lager des Vermieters erfolgt. Der Vermieter gewährleistet, dass zwischen der Abholung und der Zählung keine Verluste oder Beschädigungen der Mietgegenstände auftreten.

3. Sollte bei der abschließenden Kontrolle eine Fehlmenge festgestellt werden, informiert der Vermieter den Mieter umgehend über Art und Anzahl der fehlenden Mietobjekte mittels eines Fehlmengenberichts. Der Mieter hat ab der Ausstellung des Berichts 7 Werktage Zeit, die fehlenden Artikel zurückzugeben. Falls nach Ablauf dieser Frist weiterhin Fehlmengen bestehen, ist der Vermieter berechtigt, die fehlenden Gegenstände dem Mieter zu berechnen. Eine Rückgabe der fehlenden Artikel nach der gesetzten Frist ist ausgeschlossen.

§ 17 Kündigungsrecht, Mengenreduzierung
1. Der Mietvertrag kann durch den Mieter nur dann gekündigt werden, wenn eine Pflichtverletzung des Vermieters nachgewiesen werden kann. Sollte der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn aus Gründen kündigen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, behält sich die 24 Event & Services GmbH vor, Stornierungskosten zu erheben. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und dem Auftragswert und sind wie folgt gestaffelt:

  • Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Nettoauftragswertes
  • Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Nettoauftragswertes
  • Stornierung bis 5 Tage vor Mietbeginn: 70 % des vereinbarten Nettoauftragswertes
  • Stornierung nach diesem Zeitpunkt: 90 % des vereinbarten Nettoauftragswertes

2. Hat der Mieter bereits eine Vorkasse geleistet und storniert der Auftrag bis 30 Tage vor der Veranstaltung, behält sich der Mieter vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Auftragswertes für die Rücküberweisung zu erheben.

3. Nach Beginn der Mietperiode ist eine Kündigung durch den Mieter nur dann zulässig, wenn Mängel auftreten, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, rechtzeitig vom Mieter gemeldet wurden und vom Vermieter nicht behoben werden konnten.

4. Für Produkte, die der Vermieter nachweislich speziell für einen Auftrag angemietet oder angeschafft hat, müssen bei Stornierung durch den Mieter Gebühren in Höhe des vereinbarten Mietpreises gezahlt werden.

5. Eine Erhöhung der bestellten Menge ist jederzeit möglich, jedoch abhängig von der Verfügbarkeit der Artikel und der Auslastung des Personals der 24 Event & Services GmbH. Sollte es zu einer Reduzierung der bestellten Menge kommen, die nicht durch den Vermieter verschuldet ist, behält sich die 24 Event & Services GmbH vor, Stornierungskosten zu erheben. Eine Mengenreduzierung bis zu 7 Tage vor Mietbeginn ist grundsätzlich möglich, sofern das Gesamtvolumen des Auftrags dadurch nicht um mehr als 20 % verringert wird. Sollte die Reduzierung des Gesamtvolumens mehr als 20 % betragen, wird der Vermieter 80 % des ursprünglichen Auftragswertes (vor der Reduzierung) in Rechnung stellen.

§ 18 Urheberrecht, Abbildungen und Fotos
1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters verwendet wird, zu Marketingzwecken Fotos und Videos zu erstellen. Sofern mit dem Mieter keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden bei der Veröffentlichung dieser Aufnahmen Personen und Marken auf Wunsch unkenntlich gemacht oder ganz auf deren Abbildung verzichtet.

2. Abbildungen und Fotos, die in Katalogen, auf der Website und in anderen Marketingmaterialien des Vermieters verwendet werden, können von der tatsächlichen Erscheinung abweichen. Insbesondere textile Mietwaren können Farbabweichungen aufweisen, da sie aus Naturmaterialien gefertigt sind. Auch bei den Maßangaben in Katalogen und Online-Shops handelt es sich um ungefähre Maße (Circamaße). Der Vermieter behält sich vor, bei den Mietwaren kleinere Abweichungen in Farbe, Form und Maßen vorzunehmen, sofern dies für den Mieter zumutbar ist.

§ 19 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und genutzt. Dies umfasst alle Informationen, die zur eindeutigen Identifikation einer Firma oder Person sowie zur Kontaktaufnahme erforderlich sind. Diese Daten werden verwendet, um die mit dem Mieter geschlossenen Verträge sowie Anfragen abzuwickeln. Darüber hinaus werden die gesammelten Daten für die zentrale Datenverarbeitung sowie zur Übermittlung von Angeboten und Informationen, einschließlich Werbung zu neuen Produkten und Dienstleistungen, verwendet. Der Mieter stimmt der Weitergabe seiner Daten an Inkassobüros, Rechtsanwälte und Wirtschaftsauskunfteien zu, sofern dies zur Abwicklung seiner Aufträge notwendig ist. Falls der Mieter mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden ist oder eine Änderung bzw. Löschung seiner Daten wünscht, kann er dies per E-Mail an kontakt@altus-rent.de oder telefonisch unter 0341 24250418 mitteilen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen des Vermieters verfügbar.

§ 20 Preisänderungen
1. Der Vermieter ist berechtigt, die Preise für seine Mietwaren anzupassen, wenn sich die Marktbedingungen ändern. Dies kann zum Beispiel durch erhebliche Veränderungen der Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer erforderlich werden. Sollte eine Preiserhöhung deutlich über dem üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten liegen, hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall wird der Mieter vom Vermieter in Textform darüber informiert.

2. Bei Auftragsvergabe prüft der Vermieter erneut die Kosten für Lieferung, Transport und Personal und passt diese je nach Aufwand an, insbesondere wenn externe Mitarbeiter eingekauft oder Transportmittel gemietet werden müssen.

§ 21 Änderung der Leistungen und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Der Vermieter hat das Recht, die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und andere vertragsrelevante Bedingungen zu ändern. Solche Änderungen erfolgen nur aus wichtigen Gründen, wie z.B. neuen technischen Entwicklungen, Änderungen in der Rechtsprechung oder vergleichbaren Gründen. Änderungen der AGB bedürfen der Zustimmung des Mieters. Der Mieter wird spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informiert. Sollte der Mieter den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung nicht widersprechen, gilt die Zustimmung als erteilt. In der Änderungsmitteilung wird der Vermieter den Mieter auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Notwendigkeit der Textform hinweisen.

2. Sollte der Mieter der Änderung der AGB oder der Leistungen fristgerecht und ordnungsgemäß widersprechen, bleibt der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen bestehen. In diesem Fall behält sich der Vermieter jedoch vor, den Vertrag zu kündigen.

§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten, die direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis entstehen, Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.

§ 23 Schlussbestimmungen
Die 24 Event & Services GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzuschalten. Die Zustimmung des Mieters ist hierfür nicht erforderlich. Der Mieter stimmt bereits im Voraus zu, dass der Vermieter seine Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte übertragen kann.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.